Unwetterkatastrophe

Informationen, Hinweise und Hilfsmöglichkeiten

Die aktuellen Hochwasser und Überschwemmungen bedeuten für die betroffenen Menschen große persönliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Als HeimatBank sehen wir uns in der Pflicht, Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen. 

Die Inhalte auf dieser Seite werden in den nächsten Tagen stets ergänzt und aktualisiert.

Unterstützungsfinanzierung / Soforthilfe

Die VR-Bank Donau-Mindel eG hat ein Sonderkreditprogramm mit einem Volumen von 15 Millionen Euro aufgelegt. Die Bank gewährt betroffenen Mitgliedern/Kunden ein Darlehen bis maximal 50.000 EUR mit einem vergünstigten Zinssatz als Sofort-Maßnahme. Damit wollen wir Privatkunden und Unternehmen in der Region unbürokratisch und schnell mit entsprechenden Liquiditätshilfen, Tilgungsaussetzungen und beispielweise Vorfinanzierungen für Versicherungsleistungen helfen.

Schaden melden

Wichtige Angaben zur Schadensmeldung

Bitte halten Sie zur Schadensaufnahme diese Angaben bereit:

  • Versicherungsnummer
  • Kurze Erläuterung um welchen Schaden es sich handelt (Schadensaufstellung und aussagekräftige Bilder)
  • Höhe des entstandenen Schadens (geschätzter Betrag)
R+V

Schaden telefonisch melden

Telefon (Privatkunden) 0800 533-1111
Telefon (Firmenkunden) 0800 533-1205

Ansprechpartner bei der VR-Bank Donau-Mindel eG

Privatkunden

Lisa-Marie Karg | Mobil 0151 26414863
Stefan Karger | Mobil 0151 26411772
Ahmet Güngür | Mobil 0151 26412136
Claudia Lusar | Mobil 0151 26415302

Gewerbe- und Firmenkunden

Kerstin Eggenmüller | Mobil 0151 26418358
Thorsten Dietrich | Mobil 0151 26411757
Claudia Lusar | Mobil 0151 26415302

Alllianz / Versicherungskammer Bayern

Schaden telefonisch melden

Allianz
Telefon 0800 11223344

Versicherungskammer Bayern
Telefon 089 6236-6236

Ansprechpartner bei der VR-Bank Donau-Mindel eG

Markus Müller | Tel. 09071 581-2600
Silvia Joekel | Tel. 09071 581-2601
Irene Groll | Tel. 09071 581-2602
Bastian Schiele | Tel. 09071 581-3174

R+V-Helferunfallschutz

Ein Dankeschön der R+V-Versicherung an freiwillige Helfer in Hochwassergebieten

    
Beitragsfreier Versicherungsschutz für alle, die in den betroffenen Gebieten in Süddeutschland freiwillig und unentgeltlich Hilfe leisten.

Der Versicherungsschutz beginnt am 04.06.2024 und endet am 31.08.2024

Weitere Infos: PDF-Flyer

Weitere Infos

Was können Sie tun?

1) Auspumpen:
Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen, wenn außen kein Wasser mehr steht. Sonst drohen Unterspülung, Aufschwemmung, Risse im Mauerwerk oder sogar Probleme in der Statik des Gebäudes!

2) Schlamm- und Schmutzablagerungen:
Sorgen Sie beim Rückgang der Überschwemmung dafür, dass die Schlamm- und
Schmutzablagerungen vor dem Antrocknen abgespült werden.

3) Entfeuchtung und Trocknung:
Stellen Sie Entfeuchtungs- bzw. Trocknungsgeräte auf. Gebäudetrocknungen sollten nur von Fachfirmen ausgeführt werden. Sie können sich entweder an die Firma Sprint Sanierung GmbH unter der bundesweiten Service-Nummer 0221 - 96 68 300 wenden oder einen Kostenvoranschlag bei einem Ihnen bekannten Unternehmen einholen.

4) Arbeiten an Elektroinstallationen:
Werden Arbeiten an elektrischen Installationen durchgeführt, darf sich kein Wasser mehr im Haus oder in der Wohnung befinden. Lassen Sie Strom- /Gasleitungen und elektrische Geräte zunächst trocknen – es können Kurzschlüsse in nassen Bereichen drohen. Ziehen Sie Fachleute hinzu. Lassen Sie die elektrische Grundversorgung durch einen Fachmann prüfen.
Nehmen Sie kein Elektrogerät vor einer fachmännischen Prüfung in Betrieb.

5) Erstbegehungen:
Führen Sie keine Begehungen mit offenem Feuer oder Licht durch, sondern nur mit Taschenlampen.

6) Fotos von beschädigten Sachen:
Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände, bevor Sie die Entsorgung vornehmen.

7) Angebote für Instandsetzung:
Holen Sie Kostenvoranschläge für die schadenbedingten Instandsetzungsarbeiten ein.

8) Schadenaufstellung:
Ist Inventar vom Schaden betroffen? Fertigen Sie eine Aufstellung mit Angaben wie z. B.: Menge, Gegenstand, Alter in Jahren, Art des Schadens, Anschaffungspreis in EUR.

9) Eigenleistungen:
Listen Sie Ihre Eigenleistungen auf. Was wurde von wem, wie lange gemacht?

Welcher Versicherung muss ich das melden?

Der Wohngebäudeversicherung werden gemeldet:

Schutz bei Schäden am Hauptgebäude sowie an allen benannten Nebengebäuden inkl. Gebäudebestandteilen und -zubehör:

Nebengebäude sind in gleicher Art und Umfang abgesichert wie das Hauptgebäude. Voraussetzung ist, dass diese angegeben werden.
Zu den Gebäudebestandteilen zählen alle in das Haus eingefügten Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Haus ihre Selbstständigkeit verloren haben, wie z. B. Türen, Einbaumöbel, fest verklebte Bodenbeläge, Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen.
Zum Gebäudezubehör zählen Sachen, die zu Wohnzwecken genutzt werden oder der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dienen. Das Zubehör muss sich im Gebäude befinden oder am Gebäude außen angebracht sein, wie z. B. Antennen, Markisen und Leitern.

Schutz für Sachen im Garten:

Beinhaltet sind:

  • Schutz von weiteren baulichen Grundstücksbestandteilen, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind, z. B. Zäune, Mauern, Müllbehälterboxen, Überdachungen, Terrassen, Zisternen, Schwimmbäder, Hundehütten, Kläranlagen, Wallboxen, andere Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung.
  • Kosten für das Entfernen von Bäumen (wenn z. B. ein Baum nach einem Sturm entwurzelt wurde).
  • Kosten für die Wiederbepflanzung des Gartens mit Bäumen, Sträuchern oder Kletterpflanzen.

Der Hausratversicherung werden gemeldet:

Abgesicherte Sachen

Abgesichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören u. a.:

  • Einrichtungsgegenstände, z. B. Möbel, Teppiche, Vorhänge, Lampen sowie Einbaumöbel
  • Gebrauchsgeräte, z. B. Haushaltsgeräte, Laptops, Fotoapparate, Unterhaltungselektronik, Musikinstrumente
  • Sonstige Gegenstände, z. B. Wäsche, Kleidung, Medien, Dekorationsobjekte
  • Verbrauchsgegenstände, z. B. Nahrungs- und Genussmittel, Heizöl

 

Zur versicherten Wohnung gehören zusätzlich:

  • Keller- und Speicherabteile, Gemeinschäftsräume (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller)
  • Loggien, Balkone, überdachte Terrassen
  • Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück der versicherten Wohnung
  • Garagen, auch wenn sie nicht auf demselben Grundstück liegen

Jedes KFZ mit Nummernschild:

  • KFZ-Versicherung (es greift die Teilkasko)

KFZ ohne benötigtes Nummernschild:

  • Im Normalfall über Hausrat / Inhalt versichert
Aktuelles

Lesetipp: R+V engagiert sich

Unterwegs im Hochwassergebiet, fünf Tage nach den Unwettern in Bayern und Baden-Württemberg. Bei Banken und Betroffenen macht Kompositchef Klaus Endres sich ein Bild von der Lage.

„Mit meinem Besuch will ich signalisieren: Ihr seid nicht allein. Wir wollen und müssen den Versicherten im Schadenfall helfen,“ sagt Klaus Endres, R+V-Kompositvorstand.

"Das hier ist eine Katastrophe, die Menschen sind verzweifelt. Gleichzeitig ist es beeindruckend, wie sie zusammenstehen und anpacken.“ so Alexander Jall, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Donau-Mindel.

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