Zum OnlineBanking
Familie bekommt als Symbol für die Heimatpolice ein Bäumchen geschenkt

Vorfreude statt Vorsorge – Flexible Altersvorsorge mit der fondgebundenen Rentenversicherung HeimatPolice

Jetzt Steuervorteile mit fondgebundener Rentenversicherung sichern

Mit der HeimatPolice gestalten Sie Ihre private Altersvorsorge modern, flexibel und renditestark. Statt sich Sorgen um später zu machen, blicken Sie mit Freude in die Zukunft. Unser „Vorfreude-Konzept“ verbindet Sicherheit, Vermögensaufbau, Flexibilität und Steuervorteile in einem Produkt – mit den Chancen der Kapitalmärkte, abgesichert durch eine fondsgebundene Rentenversicherung.

Individuelle Altersvorsorge ab 25 € im Monat

Bereits ab 25 € monatlich können Sie Ihre Kapitalanlage individuell zusammenstellen: Wählen Sie aus einer sorgfältig geprüften Fondsauswahl und passen Sie Ihr Portfolio jederzeit kostenlos an. Während der gesamten Laufzeit bleiben Sie flexibel – Sie können Kapital entnehmen, Zuzahlungen leisten oder Ihre Strategie anpassen.

Wahlmöglichkeiten zum Rentenstart

Vielleicht überlegen Sie, früher in Rente zu gehen und wollen ab dem 62. Lebensjahr daher zusätzlich finanziell abgesichert sein. Nach mindestens 12 Jahren Laufzeit entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihre private Altersvorsorge nutzen möchten:

  • Lebenslange Rente – Sicherheit bis ans Lebensende

  • Kapitalauszahlung – vollständig oder teilweise

  • Kombination – die Vorteile beider Varianten

Steuervorteile für Ihre Altersvorsorge

Ein besonderer Pluspunkt: In der Auszahlungsphase bleibt die Hälfte Ihrer Erträge steuerfrei – vorausgesetzt, Ihr Vertrag läuft mindestens 12 Jahre und Sie haben das 62. Lebensjahr erreicht. So steigern Sie Ihre Netto-Rendite und sichern sich mehr finanzielle Freiheit im Ruhestand.

Mit der HeimatPolice profitieren Sie von den Chancen einer modernen, flexiblen Altersvorsorge – und genießen schon heute die Vorfreude auf morgen.

Vorfreude auf die Zukunft: Ihre Pluspunkte der privaten Altersvorsorge mit der HeimatPolice

  • Flexibilität: Was das Leben auch bringt, Sie bleiben handlungsfähig. Entnehmen Sie Kapital, leisten Sie Zuzahlungen oder passen Sie Ihre Beiträge an – ganz nach Ihrer Lebenssituation. Und wenn Sie sich für einen neuen Fonds oder eine frische Anlagestrategie begeistern: Kein Problem! Mit der HeimatPolice können Sie Ihr Portfolio steuerfrei und mehrmals im Jahr neu ausrichten.
  • Individualität: Ihr Vertrag – so einzigartig wie Sie. Auf Basis unserer sorgfältig ausgewählten Fondspalette und Anlagestrategien stellen Sie Ihr persönliches Portfolio zusammen. Jedes Investment wurde von Experten geprüft und aktiv gemanagt. So haben Sie die Gewissheit: Ihre Entscheidung ist immer gut abgesichert.
  • Flexible Altersvorsorge: Leben bedeutet Veränderung. Deshalb entscheiden Sie bis zum Rentenstart (spätestens zum 62. Geburtstag), ob Sie Ihr Kapital ganz oder teilweise ausgezahlt haben möchten. Oder Sie wählen die lebenslange Rente – sicher gezahlt von der R+V, berechnet auf Basis Ihres Fondsguthabens.
  • Steuervorteile: Bereits in der Ansparphase profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Besonders lohnend wird die HeimatPolice in der Auszahlungsphase: Dann bleibt die Hälfte Ihrer Erträge steuerfrei – vorausgesetzt, der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre und die auszahlungsberechtigte Person hat das 62. Lebensjahr vollendet1.
  • Aktives Management: Die Finanzmärkte sind in Bewegung – und das ist gut so! Denn unsere erfahrenen Kapitalanlage-Experten reagieren für Sie schnell und professionell. Sie profitierten von Chancen, wir übernehmen die Arbeit.
  •  Modulare Vertragsgestaltung: Ihnen stehen verschiedene Optionen für den Hinterbliebenenschutz zur Verfügung. Für Einmalzahlungen können Sie das Startmanagement wählen, dann wird Ihre Einmalzahlung monatlich von einem Startfonds in die Zielfonds umgeschichtet. Damit profitieren Sie von Durchschnittskursen (Cost-Average-Effekt).
  • Hinterbliebenenschutz: Sollte Ihnen etwas zustoßen, sind Ihre Angehörigen finanziell abgesichert – mit der garantierten Rente und einer Überschussbeteiligung. In schweren Zeiten leisten wir so einen wichtigen Beitrag, Ihre Familie bestmöglich zu unterstützen.

Das R+V-VorsorgeKonzept

Beim R+V-VorsorgeKonzept können Sie zwischen vordefinierten Anlagestrategien von chancenorientiert bis konservativ wählen, je nachdem, welcher Anlegertyp Sie sind. Oder Sie gestalten Ihre Anlage aus vielen Fonds von Union Investment ganz individuell selbst. Bei Bedarf können Sie die Strategie wechseln oder die selbst zusammengestellte Fondsauswahl ändern. In der Beratung stellen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten vor.

Hinterbliebenenschutz - Absicherung für Ihre Angehörigen 

Todesfall vor Rentenbeginn

Wenn Sie die Beitragsrückgewähr im Todesfall vereinbaren, erhalten Ihre Angehörigen garantiert 100 % der eingezahlten Beiträge plus Überschussbeteiligung zurück. So geht kein Euro Ihrer Vorsorge verloren. 
Falls Sie keine Beitragsrückgewähr wählen, zahlt die R+V den aktuellen Policenwert Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung an Ihre Familie aus.

Todesfall nach Rentenbeginn

Sollten Sie nach Rentenstart versterben, erhält der von Ihnen benannte Bezugsberechtigte eine Versicherungsleistung in Höhe des Policenwerts bei Rentenbeginn, abzüglich der bereits gezahlten Renten.

Mit diesem Hinterbliebenenschutz verbinden Sie die Vorteile einer flexiblen Altersvorsorge mit der Gewissheit, dass Ihre Liebsten finanziell abgesichert sind – egal, wann der Ernstfall eintritt.

FAQ zur fondsgebundenen Rentenversicherung

Wie hoch muss mein monatlicher Beitrag sein?

Sie können schon ab 25 Euro pro Monat mit der fondsgebundenen Rentenversicherung für Ihr Alter vorsorgen. Oder Sie legen einmalig einen Betrag von mindestens 2.500 Euro an.

Kann ich selbst bestimmen, ob ich eine Kapitalauszahlung oder Rentenzahlungen erhalten möchte?

Ja, bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente. Sie können auch beide Möglichkeiten kombinieren. Den Zeitpunkt des Rentenbeginns bestimmen Sie selbst.

Was ist der Unterschied zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Rentenversicherung?

Während klassische Rentenversicherungen das Geld in festverzinsliche Anlagen investieren und eine garantierte Rente bieten, fließt das Kapital bei der fondsgebundenen Rentenversicherung in Investmentfonds (z. B. Aktien, Mischfonds, Anleihen). Das bedeutet: höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken. 

Welche Vorteile bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung?
  • Hohe Renditechancen durch Investition in Kapitalmärkte

  • Flexibilität bei Beitragszahlung, Fondswechsel und Anpassung der Anlagestrategie 

  • Steuerliche Vorteile: steuerfreie Fondswechsel in der Ansparphase sowie steuerbegünstigte Auszahlungen in der Rente.

  • Einstieg oft bereits ab 25 € monatlich möglich

Was passiert im Todesfall?

Vor Rentenbeginn: Sie können eine Beitragsrückgewähr vereinbaren, damit Ihre Angehörigen 100 % der eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Ohne Garantie erhalten sie den aktuellen Policenwert.

Nach Rentenbeginn: Der benannte Bezugsberechtigte erhält eine Versicherungsleistung entsprechend dem Policenwert bei Rentenbeginn abzüglich bereits ausgezahlter Renten.

Wann und für wen lohnt sich der Abschluss – und was sollte man beachten?

Für langfristigen Vermögensaufbau sowie die Altersvorsorge ist eine fondsgebundene Rentenversicherung sinnvoll, wenn mindestens 12 Jahre Laufzeit eingehalten werden können. Aufgrund des durchdachten Gesamtpakets mit Hinterbliebenenschutz ist die HeimatPolice insbesondere für Eltern interessant. Aber auch für Kinder und Jugendliche kann man mit diesem Produkt eine starke Geldanlage mit Steuervorteilen und niedrigen Einstiegsbeiträgen ab 25,- Euro schaffen. 


1 Lebenslange Renten werden mit dem Ertragsanteil versteuert. Bei einer Kapitalzahlung gehört der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Beiträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. 15 Prozent des Unterschiedsbetrags sind steuerfrei, soweit der Unterschiedsbetrag aus bestimmten Fondserträgen (Investmenterträge im Sinne des § 16 InvStG) stammt. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern.