Zahnzusatzversicherung
Bis zu 100 Prozent Erstattung
Zeigen Sie der Welt Ihr schönstes Lächeln. Die Zahnzusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bietet wirkungsvollen Schutz mit umfassenden Leistungen in einem transparenten Tarifsystem. Sie können wählen, ob Ihnen 50, 70, 90 oder 100 Prozent erstattet werden sollen. Sichern Sie sich eine hochwertige Versorgung für Ihre Zähne – ohne Wartezeiten, denn Ihr Versicherungsschutz gilt bereits ab dem ersten Tag.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur teilweise
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet Ihnen für Ihren Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Dieser liegt bei ca. 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung, was einem medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz entspricht. Ebenso kommt die GKV bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern nur zum Teil oder gar nicht auf. Weiterhin übernimmt sie weder die Kosten für Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich noch für Akupunktur gegen Schmerzen.
Zahn 50 |
Zahn 70 |
Zahn 90 |
Zahn 100 | |
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Zahnersatz Implantate, Brücken, Kronen Regelversorgung 100 % |
50 % | 70 % | 90 % | 100 % |
Zahnbehandlung Zahnfüllungen, Inlays, Onlays Wurzelbehandlung Parodontosebehandlung Hightech-Leistungen (z. B. Laserbehandlung) |
50 % | 70 % | 90 % | 100 % |
Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ) | bis 3,5-fach | bis 3,5-fach | bis 3,5-fach | bis 3,5-fach |
KFO für Kinder bis 18 Jahre Alle KIG1-Stufen |
50 % max. 1.500 € |
70 % max. 2.100 € |
90 % max. 2.700 € |
100 % max. 3.000 € |
KFO bei Unfall Erwachsene und Kinder |
50 % | 70 % | 90 % | 100 % |
Prophylaxe (pro Kalenderjahr) | 100 % max. 50 € |
100 % max. 100 € |
100 % max. 150 € |
100 % max. 200 € |
Zahnstaffel 1. Kalenderjahr 1. bis 2. Kalenderjahr 1. bis 3. Kalenderjahr 1. bis 4. Kalenderjahr |
500 € 1.000 € 1.500 € 2.000 € |
700 € 1.400 € 2.100 € 2.800 € |
900 € 1.800 € 2.700 € 3.600 € |
1.000 € 2.000 € 3.000 € 4.000 € |
Übergreifende Regelungen | Schmerzausschaltung 100 %, max. 200 € pro Kalenderjahr; Verzicht auf Heil- und Kostenplan |
Hochwertiger Zahnersatz für Peter
Peter, 56 Jahre, hatte schon immer Probleme mit seinen Zähnen. Vor Kurzem musste ihm aufgrund einer toten Wurzel ein Zahn gezogen werden. Da er jedoch keine sichtbare Zahnlücke haben wollte, entschied Peter sich nach Rücksprache mit seinem Zahnarzt für ein kostspieliges Implantat. Um die Kosten machte er sich dabei keine Sorgen, schließlich sind dank seiner Zahnzusatzversicherung der SDK mit dem Tarif „Zahn 90” 90 Prozent der Kosten abgedeckt.
Keramik-Inlay für Ben
Ben, 26 Jahre, benötigt aufgrund eines größeren Lochs in einem Backenzahn ein dreiflächiges Keramik-Inlay – eine speziell im Labor angefertigte Füllung. Die Kosten für dieses Inlay deckt die GKV nicht ab. Kein Problem, denkt sich Ben. Wozu hat er seine Zahnzusatzversicherung der SDK? Mit seinem Tarif „Zahn 50” bekommt er 50 Prozent der Kosten von der Versicherung erstattet.
Unauffällige Zahnspange für Merle
Die zwölfjährige Merle benötigt eine Zahnspange. Der Kieferorthopäde hat ihre Zahnfehlstellung in die Indikationsgruppe KIG 31 eingestuft. Die Kosten für die Regelversorgung übernimmt hier im Normalfall die GKV. Jedoch hat sich Merle mit ihren Eltern für Keramik-Brackets inklusive farbloser Vollbögen entschieden, die wiederum nicht mehr unter die Regelversorgung fallen und daher aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Für Merles Eltern ist das kein Problem, schließlich haben sie für die komplette Familie eine Zahnzusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen. Mit ihrem Tarif „Zahn 70” bekommen Sie in diesem Fall 70 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 2.100 Euro erstattet.
FAQ zur Zahnzusatzversicherung
Zahnbehandlungen, die bereits geplant sind, werden nicht mitversichert. Fehlen Ihnen Zähne, müssen Sie dies im Antrag angeben. Patientinnen und Patienten mit bis zu drei fehlenden Zähnen können die Versicherung gegen einen Zuschlag abschließen.
Kinder erhalten Leistungen für Kieferorthopädie, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Bei Erwachsenen übernimmt die SDK Kosten für kieferorthopädische Leistungen, wenn sie aufgrund eines Unfalls notwendig sind.
GOZ ist die Abkürzung für die Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Erfolgt die Behandlung durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt mit Kassenzulassung, leistet die SDK die vollen 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Erfolgt die Behandlung durch eine Privatzahnärztin oder einen Privatzahnarzt, nehmen wir eine fiktive Vorleistung in Höhe von 35 Prozent an.
Der Begriff „Regelversorgung” bezeichnet die zahnmedizinischen Behandlungen, die erforderlich sind, um die Patientin oder den Patienten medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Regelversorgung bildet die Grundlage für den Festzuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen zahlt. Entscheidet sich die oder der Versicherte, lediglich die Regelversorgung durchführen zu lassen, erstattet die SDK zusammen mit der GKV 100 Prozent der Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Heil- und Kostenplan mit Genehmigungsvermerk der GKV vorgelegt wird.
Je nach Tarifstufe erhalten Sie zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für Prophylaxe-Leistungen. Dabei gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Maßnahmen.
Nein, die Versicherung hat keine Wartezeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen „Zahn 50” (ZP5), „Zahn 70” (ZP7), „Zahn 90” (ZP9) und „Zahn 100” (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte „Zahnstaffel” gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die Leistungssätze der individuellen Tarife.